3.12.2008 – Es sollte jedem Mehrfachagenten überlassen sein, die Anzahl der Vertragsverhältnisse selbst zu bestimmen. Dass eventuell der einzelne Vertrag nur sehr schleppend bedient wird, endet dann sowieso in der Auflösung dieser Vereinbarung.
Aber prinzipiell sollten sich da weder die Kammer noch der Gesetzgeber und schon gar nicht ein anderer Berufszweig negativ einmischen.
Franz Hasenberger
zum Artikel: „Kein Siegesgeschrei über VfGH-Entscheidung”.
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