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Geschäftszweck abzocken

3.12.2008 – Jetzt rächt sich das allgemein übliche „Augenzwinkern“ bei diversen, schon im Ansatz als dubios zu erkennenden Geschäftspraktiken. Die Gewinnmaximierung war alles, abzocken nicht einmal ein Kavaliersdelikt, das war schon Geschäftszweck.

Und alle haben kräftig mitgemacht, Banken, Versicherungen, Strukturvertriebe. Wo war die Aufsicht? Wenn jetzt nicht kräftigst aufgeräumt wird und zum Beispiel auf kurzfristig erzielte Aktiengewinne saftige Steuern gesetzt werden, kann es wirklich eng werden.

Ing. Gerald H. Winterhalder

office@alcor.at

zum Artikel: „„Schlimmer als 1929””.

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