13.1.2009 – So lange man sich als Vertriebspartner der Uniqa des Gefühles nicht erwehren kann, dass Schäden im allgemeinen und tendenziell eher abgewehrt denn bezahlt werden, wird auch die Bestellung noch so guter Landesdirektoren das Unbehagen in der Maklerschaft über manche recht eigenartige Schadensgebarung nicht wieder wett machen können, vermute ich.
Ich darf in diesem Zusammenhang an den letzten diesbezüglichen „Aufreger“ erinnern, wonach eine fondsgebundene Lebensversicherung (Wüstenrot in dem Fall) keine sein soll, weil darunter einen Form der Anleihe liegt und daher die Deckung in der Rechtsschutzversicherung abgelehnt wurde, die Anleihen natürlich nicht zum Gegenstand hat. Wer sich mit derartigen Begründungen der Verantwortung zu entziehen sucht, wird Misstrauen ernten !
Man möge sich einmal diesbezüglich umhören. Der Ruf der Uniqa – was die Schadensgebarung betrifft – ist in den letzten Jahren sicherlich nicht besser geworden, das vernehme ich quer durch alle Bundesländer, wenn ich darüber mit Kollegen spreche. Schade eigentlich!
Andreas Baumgartner
zum Artikel: „Ein „gestandender” Profi als Landesdirektor”.
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